Gewerkschaften der Öffentlichen Dienste verklagen Europäische Kommission für Kehrtwende im Sozialdialog

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Am 15. Mai 2018 verklagt der Europäische Gewerkschaftsverband für den Öffentlichen Dienst (EGÖD) die Europäische Kommission vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen Unterlassung der gesetzlichen Umsetzung einer Vereinbarung, die von den Sozialpartnern getroffenen worden war.

Diese Vereinbarung betrifft das Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der zentralen Staatsverwaltung, denn gemäß der Richtlinie über Unterrichtung und Anhörung wie auch bei Unternehmensübertragungen und Massenentlassungen sind diese von Anhörungsrechten bislang ausgeschlossen.

Mit Präsident Junkers Ankündigung neuer Verfahren zur Einbeziehung der Sozialpartner in die Politik und die Gesetzgebung der EU, läutete die Europäische Kommission im März 2015 den Neustart des Sozialdialogs ein.

Nach Konsultation der Kommission hat der EGÖD am 21. Dezember 2015 gemeinsam mit der Europäischen Union unabhängiger Gewerkschaften (CESI) und der Arbeitgeberorganisation EUPAE eine Vereinbarung unterzeichnet. Diese Vereinbarung zielt darauf ab, EU-weit nahezu 10 Millionen Beschäftigten das Recht einzuräumen, in Angelegenheiten, die sie unmittelbar betreffen, unterrichtet und angehört zu werden – so etwa im Hinblick auf Umstrukturierungsmaßnahmen, Massenentlassungen, Arbeitszeit, Sicherheit und Gesundheit oder Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

Am 5. März 2018 jedoch teilte die Kommission mit, sie werde dem Europäischen Rat keinen Vorschlag für eine Richtlinie vorlegen, da die Entscheidung darüber, ob ein solcher Vorschlag vorgelegt werden solle, bei ihr liege.

Nach Ansicht des EGÖD stellt diese Entscheidung der Kommission eine ‚eklatante Missachtung‘ der Autonomie der durch die EU-Verträge geschützten Sozialpartner dar, weshalb man sie nun vor Gericht anfechten wird.

Jan Willem Goudriaan, Generalsekretär des EGÖD, erklärt: „Vier Monate nach der Proklamation der Europäischen Säule sozialer Rechte hat die Kommission ihr eigenes Engagement für den Sozialdialog sowie die Unterrichtungs- und Anhörungsrechte untergraben.“ Und er fügt hinzu: „Die Europäische Säule sozialer Rechte bietet eine große Chance, den sozialen Aspekt Europas neu zu beleben – doch mit ihrer Weigerung, einen Richtlinienvorschlag vorzulegen, hat die Kommission genau das Gegenteil getan.

Nach monatelanger Verzögerungstaktik hat die Kommission eine unbegründete und beispiellose Entscheidung getroffen, die einem zweiseitigen Angriff gleichkommt: Zum einen verwehrt sie Gleichbehandlung, wodurch Beschäftigte in der zentralen Staatsverwaltung diskriminiert werden; zum anderen unterminiert sie die in den EU-Verträgen vorgesehenen Mitentscheidungsrechte der Sozialpartner.

Nähere Informationen erhalten Sie unter Pablo Sanchez [email protected] 0032 (0) 474 62 66 33

Der EGÖD ist der Europäische Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst und das größte Mitglied des EGB. Er vertritt 8 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst in mehr als 260 Gewerkschaften. Wir organisieren ArbeitnehmerInnen in der Energie- und Wasserversorgung, in der Abfallwirtschaft, im Gesundheits- und Sozialwesen, in den  Kommunalverwaltungen und in der staatlichen Verwaltung in allen europäischen Ländern einschließlich der östlichen Nachbarländer der EU. Der EGÖD ist die anerkannte Regionalorganisation der Internationale der Öffentlichen Dienste (IÖD). Weitere Informationen über den EGÖD und seine Arbeit unter: http://www.epsu.org